Konfliktbewältigung

Konflikte am Arbeitsplatz - kein Tabuthema!

Konflikte am Arbeitsplatz gehören zum Berufsleben. Und: Konflikte sollen dort bearbeitet werden, wo sie entstehen.

Werden Konflikte nicht frühzeitig erkannt und bearbeitet, verhärten sich diese - der Konflikt wird komplexer und schwieriger zu bearbeiten. In manchen Fällen kann es auch in Mobbing enden. Mehr als jeder zehnte Beschäftigte ist im Laufe seines Berufslebens einmal von Mobbing betroffen gewesen. Diese Zahlen einer repräsentativen Studie der Sozialforschungsstelle Dortmund verdeutlichen, dass Konflikte am Arbeitsplatz nicht als Randnotiz abgetan werden und kein Tabuthema darstellen dürfen.

Die JGU hat sich im Rahmen der Dienstvereinbarung zum "Partnerschaftlichen Verhalten am Arbeitsplatz" damit auseinandergesetzt.

Rechte der Beschäftigten im Konfliktfall

 Von zentraler Bedeutung ist in der Dienstvereinbarung "Partnerschaftliches Verhalten" zum einen, dass betroffene Beschäftigte und Führungskräfte Beratung und Unterstützung in Anspruch nehmen können.

Anlaufstellen im Konfliktfall: das Beratungsnetz

Das Beratungsnetz unterstützt Beschäftigte und Vorgesetzte bei der Bearbeitung von Störungen am Arbeitsplatz. Dieses tagt regelmäßig und kümmert sich um die Durchführung von Beratungen, Beschwerdemanagement und die weitergehende Fortbildung aller beteiligten Personen. Die am Beratungsnetz beteiligten Einrichtungen sind:

Mitarbeitende haben das Recht, sich in einer Konfliktsituation bei der Dienststellenleitung oder der Personalabteilung zu beschweren. Außerdem kann im Falle einer Beschwerde jederzeit eine Vertrauensperson (aus dem Beratungsnetz) hinzugezogen werden.

 

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Illustration

Die Stabsstelle Gleichstellung und Diversität der Universität berät und vermittelt Kontakte zu Ansprechstellen u.a. zu den Themen Sexuelle Belästigung & Konflikte am Arbeitsplatz.

Darüber hinaus bietet sie regelmäßig in Kooperation mit der Personalentwicklung Selbstbehauptungskurse für Frauen an.

Im Senat wurde eine "Richtlinie zum Schutz vor sexueller Belästigung" beschlossen. Neben Begriffsdefinitionen finden Sie auch konkrete Handlungsleitlinien im Belästigungsfall. Sie gilt für alle Mitglieder der Universität, d.h. Beschäftigte und Studierende. Die Richtlinie enthält zudem Ansprechpersonen an der JGU und außerhalb des Campus sowie weitere Informationsmöglichkeiten. ´

 

Selbstverteidigung für Frauen

Im Rahmen des PE-Weiterbildungsangebots wird regelmäßig ein Selbtsverteidigungs- oder Selbstbehauptungskurs für Frauen angeboten. Besuchen Sie dazu bitte unsere Programmseiten.

Der Allgemeine Hochschulsport (AHS) bietet einmal im Semester einen Selbstverteidigungskurs für Frauen an, in der Regel samstags. Die Anzahl der Kursplätze ist begrenzt. Es fällt ein Kostenbeitrag von 25 € an. Nähere Informationen finden Sie im jeweiligen Programmheft des AHS.